01.08.2025
Pastoralverbund

Vorläufige Kandidatenlisten

Vom 10. Oktober bis zum Wochenende des 8./9. November 2025 werden im Erzbistum Paderborn die neuen pastoralen Gremien sowie die Kirchenvorstände gewählt.

Die vorläufigen Vorschlagslisten mit den Kandidierenden zur Wahl der Kirchenvorstände und dem Rat der Pfarreien hängen ab dem 01. August 2025 in den Schaukästen der Gemeinden aus und sind auch hier zu finden:

Rat der Pfarreien – vorl. Liste der Kandidierenden

Kirchenvorstand Christus unser Friede – vorl. Liste der Kandidierenden

Kirchenvorstand Heilige Familie – vorl. Liste der Kandidierenden

Kirchenvorstand Herz Jesu – vorl. Liste der Kandidierenden

Kirchenvorstand St. Magdalena – vorl. Liste der Kandidierenden

Erstmalig finden diese Wahlen nur als Online-Wahlen statt; alternativ ist Briefwahl möglich. Alle Wahlberechtigten werden über unser Erzbistum persönlich angeschrieben und eingeladen.

 

Bekanntmachung der Liste der Wahlberechtigten

Aus den Listen der Wahlberechtigten kann für die Dauer von einer Woche von Freitag, 01.08.2025 bis Freitag, 08.08.2025 im Zentralen Büro zu den Öffnungszeiten von den Wahlberechtigten Auskunft begehrt werden.

Aufnahme in die Liste der Wahlberechtigten

Es können auch Personen wählen, deren Erstwohnsitz nicht in einer unserer Gemeinden gemeldet ist. Sie können auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Wunschgemeinde aufgenommen werden. Dies gilt auch für Personen, die spätestens sechs Monate vor der Wahl hinzugezogen und somit in der Wählerliste des neuen Wohnortes nicht aufgeführt sind. Die Frist zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis endet am 19.09.2025. Die entsprechenden Nachweise aus der Streichung der Wählerliste der Heimatgemeinde sind dem Aufnahmeantrag hinzuzufügen.

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