Die vorläufigen Vorschlagslisten mit den Kandidierenden zur Wahl der Kirchenvorstände und dem Rat der Pfarreien hängen ab dem 01. August 2025 in den Schaukästen der Gemeinden aus und sind auch hier zu finden:
Rat der Pfarreien – vorl. Liste der Kandidierenden
Kirchenvorstand Christus unser Friede – vorl. Liste der Kandidierenden
Kirchenvorstand Heilige Familie – vorl. Liste der Kandidierenden
Kirchenvorstand Herz Jesu – vorl. Liste der Kandidierenden
Kirchenvorstand St. Magdalena – vorl. Liste der Kandidierenden
Erstmalig finden diese Wahlen nur als Online-Wahlen statt; alternativ ist Briefwahl möglich. Alle Wahlberechtigten werden über unser Erzbistum persönlich angeschrieben und eingeladen.
Bekanntmachung der Liste der Wahlberechtigten
Aus den Listen der Wahlberechtigten kann für die Dauer von einer Woche von Freitag, 01.08.2025 bis Freitag, 08.08.2025 im Zentralen Büro zu den Öffnungszeiten von den Wahlberechtigten Auskunft begehrt werden.
Aufnahme in die Liste der Wahlberechtigten
Es können auch Personen wählen, deren Erstwohnsitz nicht in einer unserer Gemeinden gemeldet ist. Sie können auf Antrag in das Wählerverzeichnis der Wunschgemeinde aufgenommen werden. Dies gilt auch für Personen, die spätestens sechs Monate vor der Wahl hinzugezogen und somit in der Wählerliste des neuen Wohnortes nicht aufgeführt sind. Die Frist zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis endet am 19.09.2025. Die entsprechenden Nachweise aus der Streichung der Wählerliste der Heimatgemeinde sind dem Aufnahmeantrag hinzuzufügen.