Unsere Serviceleistungen im Überblick

Unter „Beglaubigung“ (mitunter auch öffentliche oder amtliche Beglaubigung genannt) versteht man entweder die Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift oder die Herstellung einer beglaubigten Abschrift eines Originaldokuments.

Die Beglaubigung von Abschriften/Fotokopien von Urkunden, die von kirchlichen Stellen selbst ausgestellt wurden oder zur Vorlage bei einer kirchlichen Stelle benötigt werden, können über das Pfarrbüro durch die siegelführende berechtigte Person erfolgen.

 

Die Beglaubigung von sonstigen Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen können aus Gefälligkeit erfolgen, gehören jedoch nicht zu den Amtspflichten einer kirchlichen Stelle und erfüllen somit nicht die Anforderung einer „amtlichen Beglaubigung“. Amtliche Beglaubigungen erteilen die zuständigen staatlichen Stellen, z. B. die kommunalen Gemeindeverwaltungen.

Richten Sie ihre Bestattungsanfragen über einen Bestatter an das Pfarrbüro. Der Bestatter übermittelt Ihre Wünsche an die Pfarrsekretärin, die die Priester und Gemeindereferenten im Beerdigungsdienst informieren. Der Priester oder Gemeindereferent, der die Beerdigung begleitet, meldet sich bei Ihnen.

Haben Sie Fragen oder Wünsche zu unserem Friedhof, melden Sie sich gerne donnerstags von 16-18 Uhr im Pfarrbüro oder informieren Sie sich auf unserer Homepage unter der Rubrik Kirchen, Orte & Einrichtungen – Katholischer Friedhof.

Wünschen Sie Kontakt oder einen Termin mit unseren Priestern, Gemeindereferenten und Mitarbeiter der Gemeinde wenden Sie sich an die Pfarrbüros.

Bei Messintentionen handelt es sich meist um ein Gebetsgedenken für unsere Verstorbenen, es kann aber auch die Bitte für ein Anliegen der Lebenden sein. In unseren Gemeinden wird das Anliegen innerhalb einer Messfeier, wenn es gewünscht wird, vorgetragen.

In den Kirchen liegen für die Aufnahme einer Messintention Formulare aus. Sie können Sie einfach ausfüllen und mit dem Intentionengeld in Höhe von 2,50 Euro in einem unserer Pfarrbüros abgeben oder bei einem Gottesdienst in einer unserer Kirchen in das Kollektenkörbchen legen. Auch unsere Pfarrbüros stehen zu den Öffnungszeiten für die Aufnahme der Intentionen zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass zur Veröffentlichung der Messintentionen ein Vorlauf von ca. 14 Tagen erforderlich ist.

Das Formular finden Sie auch über den nachfolgenden Link:

Bestellung von Messintentionen

Patenbescheinigungen erhalten Gemeindemitglieder in den Pfarrbüros.
In der Regel sind sie sofort ausstellbar.

In den Gemeinden St. Magdalena (Lütgendortmund), Herz Jesu (Bövinghausen) und Christus unser Friede (Oespel-Kley) können grundsätzlich Räumlichkeiten für private Feiern gebucht werden. Bitte erkundigen Sie sich im Pfarrbüro nach den aktuellen Mietbedingungen und ob der gewünschte Termin noch frei ist.

Spenden für die Gemeinden oder für wohltätige Zwecke, für die Sie eine Spendenquittung benötigen, können Sie auf die Gemeindekonten überweisen, in den Pfarrbüros abgeben oder einen mit Namen und Adresse versehenen Umschlag in den Kollektenkorb geben.
Die Spendenquittung wird Ihnen einige Tage später zugestellt.

Falls Sie in einer unserer Gemeinden getauft oder gefirmt wurden, können wir Ihnen gerne ein Tauf -und/oder Firmzeugnis ausstellen.
Für eine katholische Trauung benötigen Sie einen Auszug aus dem Taufregister, den wir ebenfalls ausstellen können.

Falls sie in einer anderen Gemeinde heiraten möchten, benötigen Sie eine von Ihrer Wohnortgemeinde ausgestellte Trauüberweisung.