04.02.2022

Klarstellung Keine Kündigung wegen Outing

Generalvikar Alfons Hardt will kirchliches Arbeitsrecht zügig fortentwickeln

Aufgrund der fortbestehenden Irritationen stellt Generalvikar Alfons Hardt für das Erzbistum Paderborn klar, dass keine Mitarbeiterin und kein Mitarbeiter befürchten muss, allein aufgrund der Offenlegung ihrer Beziehung beziehungsweise wegen der sexuellen Orientierung oder der Eingehung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder gleichgeschlechtlichen zivilrechtlichen Ehe gekündigt zu werden. Generalvikar Hardt betont zudem nochmals, dass er sich für eine zügige Fortentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts einsetzt.

Generalvikar Alfons Hardt © Besim Mazhiqi/Erzbistum Paderborn 

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