Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch im Erzbistum Paderborn und Prävention

Triggerwarnung: In der Studie des Erzbistums Paderborn und auf dieser Webseite geht es um sexualisierte Gewalt. Solche Inhalte können belastend sein und negative Gedanken auslösen.

Licht ins Dunkel bringen

Die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs ist dem Erzbistum Paderborn ein zentrales Anliegen. In mehreren Stufen wird systematisch untersucht, wie es zu sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und Schutzbefohlenen durch katholische Geistliche und kirchliche Mitarbeitende kommen konnte, welche Verantwortungsträger involviert waren und welche Lehren daraus für die Zukunft gezogen werden müssen.

Überblick und Hintergründe

Sexueller Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland

Als sexuellen Missbrauch bezeichnet die katholische Kirche in Deutschland im Rahmen ihrer beiden Ordnungen, der Präventions- und der Interventionsordnung, sowohl strafbare als auch nicht strafbare sexualbezogene Handlungen und Grenzverletzungen. Bereits nicht strafbare Grenzverletzungen dieser Art, die durch Worte, Gesten und Handlungen erfolgen können, zeugen von einer Geringschätzung des Gegenübers.

Sexueller Missbrauch ist und wirkt zerstörerisch. Er zerstört Vertrauen, beeinträchtigt die psychische und physische Gesundheit, vernichtet Lebensfreude und kann in schwerwiegenden Fällen eine Existenz gefährden und Zukunftsperspektiven rauben.

Dass sich Missbrauch innerhalb der Kirche ereignen konnte, dass er lange Zeit verschwiegen, verleugnet und heruntergespielt wurde, dass die Betroffenen keine Unterstützung erhielten und mit ihrem Leid alleingelassen wurden, ist beschämend. Dieser Schuld ist sich die Kirche bewusst.

Umso wichtiger ist es, sexuellen Missbrauch in der Kirche aufzuarbeiten, sich also auf eine systematische Weise Wissen über den Umfang, die Ursachen, die Hintergründe, Strukturen und Einflussfaktoren zu verschaffen.

Kirchenhistorische Studie zum Download

Am 12. März 2026 hat die Universität Paderborn die Studie zum Missbrauch im Erzbistum Paderborn veröffentlicht. Sie trägt den Titel „Sexuelle Gewalt an Minderjährigen im Erzbistum Paderborn. Eine historische Untersuchung (1941–2002)“. Die Universität hat die Studie zum Download zur Verfügung gestellt:

Studie der Universität Paderborn 

Der zweite Teil der Studie, die die Amtszeit von Erzbischof Hans Josef Becker untersucht, wird 2027 veröffentlicht werden.

Bausteine der Aufarbeitung im Erzbistum Paderborn

Die Aufarbeitung erfolgte bisher in drei Schritte

1. Schritt

Den Auftakt der Aufarbeitung im Erzbistum Paderborn bildete die Beteiligung des Erzbistums an der sogenannten MHG-Studie, die im September 2018 veröffentlicht wurde. In deren Rahmen wurden die Personalakten aller Geistlichen gesichtet, die zwischen 1946 und 2015 im Verantwortungsbereich des Erzbistums tätig waren oder im Ruhestand lebten. Der Staatsanwaltschaft wurde dabei uneingeschränkter Zugang zu den Akten gewährt.
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2. Schritt

Seit 2019 arbeitet ein unabhängiges Forschungsteam der Universität Paderborn  unter Leitung von Prof. Dr. Nicole Priesching und der Projektkoordination durch Dr. des. Christine Hartig an einer kirchenhistorischen Studie mit dem Titel „Missbrauch im Erzbistum Paderborn – Eine kirchenhistorische Einordnung“. Untersucht werden die Amtszeiten der Erzbischöfe Lorenz Jaeger und Johannes Joachim Degenhardt (1941–2002). Ein Großteil der bekannten Missbrauchsfälle fällt in diesen Zeitraum. 2022 hat das Erzbistum noch unter dem damaligen Erzbischof Hans-Josef Becker die Erweiterung des Forschungsprojekts der Universität Paderborn um die Amtszeit von Erzbischof Becker (2003–2022) initiiert – die Forschung dazu begann 2023, die Ergebnisse dieses Teilprojekts werden voraussichtlich 2027 publiziert. Die wissenschaftliche Verantwortung hierfür liegt ebenfalls bei Prof. Dr. Priesching sowie den Historikern Jan Jeskow und Vojin Sasa Vukadinovic.

3. Schritt

Ein dritter, entscheidender Schritt war die Gründung einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission im Juni 2022. Diese Kommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern des Landes Nordrhein-Westfalen, des Erzbistums und von Betroffenen zusammen. Sie sichtet die Akten des Zeitraums seit 1941 bis in die Gegenwart und nimmt sowohl eine Einzelfall- als auch eine Gesamtbewertung der Aufarbeitung im Erzbistum Paderborn vor.

Ein wichtiges Anliegen des Erzbistums ist es, Betroffenen eine Stimme zu geben und sie in den Aufarbeitungsprozess einzubeziehen. Dazu wurde unter anderem eine unabhängige Betroffenenvertretung  eingerichtet, die eigenständig arbeitet, aber in ihrer Arbeit umfassend unterstützt wird.

Darüber hinaus wird kontinuierlich zur Mitwirkung an der Forschung eingeladen, um eine breite Basis an Stimmen und Perspektiven zu berücksichtigen.

Prävention im Pastoralverbund

Am 16. Mai 2011 hat der damalige Erzbischof eine Präventionsordnung für das Erzbistum Paderborn erlassen, die am 1. Mai 2014 aktualisiert wurde. Sie verpflichtet alle kirchlichen Rechtsträger auf die Schaffung klarer Strukturen und die Durchführung konkreter Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt.

Das Erzbistum Paderborn verfolgt eine langfristige und dauerhafte Strategie, um das Bewusstsein für das Thema und Maßnahmen zur Präventionsarbeit im gesamten kirchlichen Handeln zu verankern.

Drei Schritte der Prävention

Die Präventionsarbeit des Erzbistums Paderborn gliedert sich in drei Schritte. Im ersten Schritt steht die Sensibilisierung für das Thema im Zentrum, im zweiten die Institutionalisierung von Prävention und im dritten Schritt die Integration und Professionalisierung.

Im Rahmen der Prävention des Erzbistums Paderborn hat der Pastoralverbund Dortmunder Westen ein institutionelles Schutzkonzept erarbeitet. Es ist unter dem folgendem Link zu finden

Institutionelles Schutzkonzept des Pastoralverbundes Dortmunder Westen

 

Für alle Fragen zum Thema oder auch für Gespräche stehen wir natürlich zur Verfügung!

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